Geschichte
Der NABU wurde 1899 in Stuttgart von Lina Hähnle als "Bund für Vogelschutz" (BfV) gegründet. In den Jahren 1938 bis 1945 als "Reichsbund für Vogelschutz" gleichgeschaltet, erfolgte ab 1946 der Wiederaufbau als BfV. 1965 hat sich der Verband in "Deutscher Bund für Vogelschutz" (DBV) umbenannt und in Landesverbände untergliedert. Im Jahr 1990 fand dann der Zusammenschluss mit den in der ehemaligen DDR neu gegründeten Landesverbänden zum Naturschutzbund Deutschland (NABU) statt.
Organisationsstruktur
Heute setzen sich rund als 590.000 NABU-Mitglieder und -Förderer für die Natur ein. Sie sind in rund 2.000 lokalen Kreisverbänden und Gruppen in ganz Deutschland organisiert und vornehmlich ehrenamtlich tätig. In den Landesverbänden und auf Bundesebene leisten hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen Naturschutzarbeit. Die vielen bundesweiten Mitglieder des NABU sind nicht nur stille Förderer: Sie bestimmen mit und entscheiden, wie sich der Verband entwickelt. Auf lokaler Ebene kommen die Mitglieder zu Vollversammlungen in den Gruppen zusammen und wählen dort die Delegierte für die Verbandsparlamente auf Kreis- und Landesverbandsebene. Spitzenorgan des NABU ist die Bundesvertreter-versammlung, welche den Haushalt beschließt, das Präsidium wählt und über inhaltliche Weichenstellungen entscheidet.
Aktionen
Seit 1971 bestimmt der NABU alljährlich den Vogel des Jahres, der jeweils stellvertretend auf die Gefährdung und Umweltprobleme eines Lebensraumes aufmerksam machen soll. Die Aktion ist die älteste ihrer Art in Deutschland und hat eine Vielzahl von Nachahmern gefunden. Die bekanntesten Mitmach-Aktionen des NABU sind die Stunde der Wintervögel und die Stunde der Gartenvögel. Dabei sind Vogelfreunde quer durch die Republik aufgerufen eine Stunde lang alle Vögel in ihrem Garten zu notieren und dem NABU zu melden. Aber auch International ist der NABU aktiv, so kann man mit dem NABU den Zug der Störche verfolgen oder die letzten Schneeleoparden der Welt retten.
Andere reden über Demokratie, der NABU praktiziert sie. Mitglied zu sein im NABU heißt auch, mitbestimmen zu können. Und zwar in Punkten, wohin sich der Verband entwickelt, ob sich neue Ideen
durchsetzen und ob Kampagnen und Projekte erfolgreich sind.
Andere Verbände legen Wert auf eine schlagkräftige Elitetruppe oder sind hochspezialisiert. Die besondere Qualität des NABU jedoch liegt neben der fachlich fundierten Arbeit vor allem in der
großen Breitenwirkung.
In den Landesverbänden und auf Bundesebene leisten hauptamtlich besetzte Geschäftsstellen wichtige Teile der Arbeit. Auch einige Kreisverbände und größere Ortsgruppen verfügen bereits über
bezahltes Personal, teils im Rahmen von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Eine große Stütze in der praktischen Arbeit sind die zahlreichen Bundesfreiwilligendiesntleistenden. Die Verbandsämter in
Vorständen, Beiräten und Arbeitskreisen dagegen sind rein ehrenamtlich besetzt. Einzige Ausnahme: Weil die Rund-um-die-Uhr-Beanspruchung in dieser Funktion keine zusätzliche Erwerbsarbeit mehr
zulässt, arbeitet der NABU-Präsident seit 1994 hauptamtlich für den Verband. Aus dem gleichen Grund gibt es diese Möglichkeit neuerdings auch für die Vorsitzenden großer Landesverbände.
Spitzenorgan des NABU ist die Bundesvertreterversammlung, die sich aus den auf Landesebene gewählten Delegierten zusammensetzt. Die Vertreterversammlung beschließt den Haushalt, legt die Beiträge
fest, entscheidet über inhaltliche Weichenstellungen und wählt das Präsidium. Das Präsidium ist das zweite Hauptorgan, es setzt die Beschlüsse der Vertreterversammlung um und führt verantwortlich
die Geschäfte des NABU. Die Vertreterversammlung ist also praktisch das Parlament und das Präsidium die Regierung. Verbandsparlamente gibt es genauso auf Landesebene und in den Kreisverbänden,
während in den Ortsgruppen Vollversammlungen der Mitglieder tagen.
Besonders wichtig für die laufende NABU-Arbeit sind die Fachausschüsse und auf Bundesebene der Bund-Länder-Rat. Die zahlreichen Fachausschüsse koordinieren ein Gutteil der naturschutz- und
umweltfachlichen Arbeit und der Bund-Länder-Rat gewährleistet als föderales Element die Abstimmung mit den Landesverbänden. Übrigens ist es auch der Bund-Länder-Rat, der den Vogel des Jahres
wählt.